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Schulgeldsätze

NEUE Schulgeldordnung (monatliche Schulgeldraten) ab 01.10.2026

Kurs-/Unterrichtsformat

Kurzstunde
30 Min.

40 Min. 50 Min. 60 Min.
Eltern-Kind Gruppe
27,50 €

Musikalische Früherziehung


37,50 €
Einzelunterricht

89,00 €

118,67 €

148,33 €

178,00 €

Einzelunterricht (Ü25 & Auswärtige)

111,25 €

148,33 €

185,42 €

222,50 €

Gruppe 2

54,00 €

72,00 €

90,00 €

108,00 €

Gruppe 2 (Ü25 & Auswärtige)

67,50 €

90,00 €

112,50 €

135,00 €

Gruppe 3
50,00 €
62,50 €
75,00 €

Gruppe 3 (Ü25 & Auswärtige)


62,50 €
78,13 €
93,75 €

 

Sonderformate15 Min. 45 Min.

Einzelunterricht Beitrag für 45 min Hauptfach
im Rahmen von Stipendien (SVA/Begabtenförderung)


133,50 €
Kurz-Zusatzstunde HF 15 min für
SVA/Begabtenförderungs-Stipendiaten
44,50 €

Musikalische Früherziehung 45 min unbefristet
29,50 €

 

Kurs-/Unterrichtsformat

pauschal

45 Min. 60 Min. 90 Min.
Orchester schulwöchentlich:



für SuS mit Hauptfachbelegung (instrumental oder vokal)
kostenfrei
ohne Hauptfachbelegung
15 € 22,50 € 30 €

 





Kammermusik/Bands schulwöchentlich:



für SuS mit Hauptfachbelegung (instrumental oder vokal)

20 €*


ohne Hauptfachbelegung 30 €*


*Kammermusik/Band startet bei mind. 3 TN mit 40 min schulwöchentlich. Bei 5 TN steigt die Unterrichtsdauer auf 50 min schulwöchentl., ab 6 TN auf 60 min schulwöchentl.

 

1. Kurse werden gesondert kalkuliert.

2. Die Instrumentenmiete beträgt pro Instrument je nach Anschaffungswert:
- bis 800 € monatlich 13,00 €
- zwischen 800 € und 1.400 € monatlich 18,00 €
- zwischen 1.400 € und 2.000 € monatlich 24,00 €
- über 2.000 € monatlich 32,00 €

Bei Streichinstrumenten zusätzlich monatlich 3,- € für Verschleiß an Bogenhaaren.

3. Für die Nutzung von schuleigenen Instrumenten während des Unterrichts wird eine Nutzungspauschale von monatlich 2,00 Euro erhoben.

4. Für das Vervielfältigen von Werken und Lehrmitteln zu Unterrichtszwecken wird eine Kopierpauschale von monatlich 0,50 Euro erhoben (sog. GEMA-Kopierlizenz).

5. Ermäßigungen: Bei gleichzeitigem Unterricht mehrerer Kinder eines Erziehungsberechtigten wird eine Geschwisterermäßigung von jeweils 10 % auf die Kosten für den Instrumentalunterricht gewährt. Bei der Ermittlung der Zahl der Kinder eines Erziehungsberechtigten werden Kinder, die nur Unterricht in Elementarfach (Eltern-Kind-Gruppe, Musikalische Früherziehung, Jeki etc.) oder einem Ergänzungsfach erhalten, nicht berücksichtigt.

Darüber hinaus kann auf schriftlichen Antrag hin eine Ermäßigung aus sozialen Gründen gewährt werden. Entsprechende Anträge müssen mit den notwendigen Nachweisen zu Beginn eines jeden Schuljahres erneut gestellt werden. Die Entscheidung trifft der Erste Vorsitzende der Musikschule im Benehmen mit der Schulleitung unter Berücksichtigung der musikalischen Begabung und des Fleißes des Schülers.

 

 

 

 

 

Schulgeldordnung (monatliche Schulgeldraten) bis 30.09.2026

Kurs-/Unterrichtsformat

Kurzstunde
30 Min.

40 Min. 50 Min. 60 Min.
Eltern-Kind Gruppe
25,50 €

Musikalische Früherziehung


35,50 €
Einzelunterricht

85,00 €

113,33 €

141,67 €

170,00 €

Einzelunterricht (Ü25 & Auswärtige)

106,25 €

141,67 €

177,00 €

212,50 €

Gruppe 2

51,00 €

68,00 €

85,00 €

102,00 €

Gruppe 2 (Ü25 & Auswärtige)

63,75 €

85,00 €

106,25 €

127,50 €

Gruppe 3
47,00 €
59,00 €
70,50 €

Gruppe 3 (Ü25 & Auswärtige)


59,00 €
73,50 €
88,00 €

 

Sonderformate15 Min. 45 Min.

Einzelunterricht Beitrag für 45 min Hauptfach
im Rahmen von Stipendien (SVA/Begabtenförderung)


127,50 €
Kurz-Zusatzstunde HF 15 min für
SVA/Begabtenförderungs-Stipendiaten
42,50 €

Musikalische Früherziehung 45 min unbefristet

27,00 €

 

1. Kurse werden gesondert kalkuliert.

2. Instrumentenmiete Die Instrumentenmiete beträgt pro Instrument monatlich 10,50 €; bei Streichinstrumenten zusätzlich monatlich 3,- € für Verschleiß an Bogenhaaren.

3. Für den Instrumentalunterricht Klavier wird zusätzlich ein Aufschlag von 1 Euro/Monat für die Instrumentennutzung erhoben.

4. Für das Vervielfältigen von Werken und Lehrmitteln zu Unterrichtszwecken wird eine Kopierpauschale von monatlich 0,50 Euro erhoben (sog. GEMA-Kopierlizenz).

5. Ermäßigungen: Bei gleichzeitigem Unterricht mehrerer Kinder eines Erziehungsberechtigten wird eine Geschwisterermäßigung von jeweils 10 % auf die Kosten für den Instrumentalunterricht gewährt. Bei der Ermittlung der Zahl der Kinder eines Erziehungsberechtigten werden Kinder, die nur Unterricht in Elementarfach (Eltern-Kind-Gruppe, Musikalische Früherziehung, Jeki etc.) oder einem Ergänzungsfach erhalten, nicht berücksichtigt.

Darüber hinaus kann auf schriftlichen Antrag hin eine Ermäßigung aus sozialen Gründen gewährt werden. Entsprechende Anträge müssen mit den notwendigen Nachweisen zu Beginn eines jeden Schuljahres erneut gestellt werden. Die Entscheidung trifft der Erste Vorsitzende der Musikschule im Benehmen mit der Schulleitung unter Berücksichtigung der musikalischen Begabung und des Fleißes des Schülers.