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Erwachsenen-Abo

Hinweis: Falls Sie keine Bestätigungs-Email erhalten (in der Regel sofort, aber spätestens innerhalb von 15-20 Minuten), können Sie zur Anmeldung das folgende PDF-Formular verwenden, das Sie ausgefüllt und unterschrieben an das Musikschulbüro übermitteln können: => Erwachsenen-Abo.

Bitte lesen Sie die Bedingungen für das Erwachsenen-Abo. Wenn Sie dann Ihr Einverständnis erklären, kommen Sie zum Anmeldeformular.

Das Erwachsenen-Abo eröffnet die Möglichkeit, ein ausgewähltes Unterrichtsfach im Bereich Instrumental-/ Gesangsunterricht kennenzulernen und/oder in einem ausgewählten Unterrichtsfach an der Musikschule Neckargemünd statt eines Dauer-Unterrichtsverhältnisses einzelne Unterrichtsstunden zu nehmen. Die Zahl der Unterrichtseinheiten je Erwachsenen-Abo ist auf acht begrenzt; es können jedoch in einem Unterrichtsfach mehrere Erwachsenen-Abos nacheinander oder in verschiedenen Unterrichtsfächern gleichzeitig belegt werden.

Das Schulgeld beträgt 28,80 € für eine Unterrichtseinheit à 30 Minuten bzw. 38,40 € für eine Unterrichtseinheit à 40 Minuten. Es werden keine Ermäßigungen gewährt oder Zuschläge erhoben. Es ist nur die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren möglich, eine Rechnung wird nicht ausgestellt.

Dem Schüler / der Schülerin muss für den Unterricht ein geeignetes Instrument zur Verfügung stehen. Die Musikschule kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu den üblichen Konditionen Instrumente vermieten; ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Die Teilnahme an einem Erwachsenen-Abo begründet keinen Anspruch auf weiteren Unterricht an der Musikschule Neckargemünd; die Reihenfolge auf einer Warteliste wird durch Erwachsenenabo-Stunden nicht beeinflusst.

Die Anmeldung zum Erwachsenen-Abo erfolgt schriftlich unter Benutzung des jeweils gültigen Anmeldeformulars der Musikschule Neckargemünd und ist an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten. Lehrkräfte sind nicht befugt, Anmeldungen entgegenzunehmen. Absprachen zwischen Schüler/innen und Lehrkräften sind für die Musikschule nicht bindend. Vertragspartner ist der/die Zahlungspflichtige.

Die Musikschule kann nicht in allen Fällen das Zustandekommen von Erwachsenenabo-Stunden garantieren. Kann ein Erwachsenen-Abo nicht realisiert werden, so wird das Schulgeld erstattet bzw. nicht eingezogen.

Nach Vorliegen der Erwachsenenabo-Anmeldung bei der Musikschule setzt sich die Lehrkraft, der die betreffende Anmeldung von der Schulleitung zugewiesen wurde, im Auftrag der Musikschule mit dem Schüler / der Schülerin in Verbindung und vereinbart die Unterrichtstermine.

Alle Erwachsenenabo-Stunden sollen innerhalb von sechs Monaten (beginnend mit der ersten Unterrichtseinheit) abgehalten werden. Fällt eine Erwachsenenabo-Stunde wegen Krankheit der Lehrkraft oder aus anderen Gründen aus, die die Musikschule zu vertreten hat, so wird diese nachgeholt. Ist dies nicht möglich, so wird das entsprechende Schulgeld erstattet bzw. nicht eingezogen. Für Erwachsenenabo-Stunden, die vom Schüler / von der Schülerin versäumt wurden, besteht kein Anspruch auf Ersatz; für diese Erwachsenenabo-Stunden ist das Schulgeld fällig.

 

Mit den Bedingungen für das Erwachsenen-Abo bin ich einverstanden.

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