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Probeabo

Hinweis: Falls Sie keine Bestätigungs-Email erhalten (in der Regel sofort, aber spätestens innerhalb von 15-20 Minuten), können Sie zur Anmeldung das folgende PDF-Formular verwenden, das Sie ausgefüllt und unterschrieben an das Musikschulbüro übermitteln können: => Probeabo-Formular.

Bitte lesen Sie die Bedingungen für das Probeabo. Wenn Sie dann Ihr Einverständnis erklären, kommen Sie zum Anmeldeformular.

Das Probeabo eröffnet die Möglichkeit, ein ausgewähltes Unterrichtsfach im Bereich Instrumental-/ Gesangsunterricht kennenzulernen. Die Zahl der Probestunden innerhalb eines Unterrichtsfaches ist auf acht begrenzt; es können jedoch mehrere Probeabos für verschiedene Unterrichtsfächer belegt werden.

Das Schulgeld beträgt 18,90 € für eine Unterrichtseinheit à 30 Minuten bzw. 25,20 € für eine Unterrichtseinheit à 40 Minuten. Es werden keine Ermäßigungen gewährt oder Zuschläge erhoben. Es ist nur die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren möglich, eine Rechnung wird nicht ausgestellt.

Dem Schüler / der Schülerin muss für den Probeunterricht ein geeignetes Instrument zur Verfügung stehen. Die Musikschule kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu den üblichen Konditionen Instrumente vermieten; ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Die Teilnahme am Probeabo begründet keinen Anspruch auf weiteren Unterricht an der Musikschule Neckargemünd; die Reihenfolge auf einer Warteliste wird durch Probestunden nicht beeinflusst.

Die Anmeldung zum Probeabo erfolgt schriftlich unter Benutzung des jeweils gültigen Anmeldeformulars der Musikschule Neckargemünd und ist an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten. Lehrkräfte sind nicht befugt, Anmeldungen entgegenzunehmen. Absprachen zwischen Schüler/innen bzw. Eltern und Lehrkräften sind für die Musikschule nicht bindend. Vertragspartner ist der/die Zahlungspflichtige.

Die Musikschule kann nicht in allen Fällen das Zustandekommen von Probestunden garantieren. Kann ein Probeabo nicht realisiert werden, so wird das Schulgeld erstattet bzw. nicht eingezogen.

Nach Vorliegen der Probeabo-Anmeldung bei der Musikschule setzt sich die Lehrkraft, der die betreffenden Probestunden von der Schulleitung zugewiesen wurden, im Auftrag der Musikschule mit dem Schüler / der Schülerin bzw. den Erziehungsberechtigten in Verbindung und vereinbart die Unterrichtstermine.

Alle Probestunden sollen innerhalb von sechs Monaten (beginnend mit der ersten Unterrichtseinheit) abgehalten werden. Fällt eine Probestunde wegen Krankheit der Lehrkraft oder aus anderen Gründen aus, die die Musikschule zu vertreten hat, so wird diese nachgeholt. Ist dies nicht möglich, so wird das entsprechende Schulgeld erstattet bzw. nicht eingezogen. Für Probestunden, die vom Schüler / von der Schülerin versäumt wurden, besteht kein Anspruch auf Ersatz; für diese Probestunden ist das Schulgeld fällig.

 

Mit den Bedingungen für das Probeabo bin ich einverstanden.

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